Strahlenschutz

Schutz für Mensch und Umwelt

Den sinnvollen Einsatz von ionisierender Strahlung zu ermöglichen und gleichzeitig den Schutz der Mitarbeitenden, Dritter und der Umwelt zu gewährleisten ist mein Angebot an Sie. Ich helfe Ihnen bei den unterschiedlichen Rechtsnormen nicht den Überblick zu verlieren und zeige Ihnen auf, welche Vorgaben Sie einhalten müssen. Auch das Optimieren von bereits bestehenden Systemen zum Einhalten der Vorschriften übernehme ich gerne. Durch mein fundiertes und breites Fachwissen biete ich Ihnen die Kombination der Vorgaben aus dem Strahlenschutzbereich mit den Vorgaben aus dem Arbeitsschutz. Sollten Sie Beteiligter am Transport radioaktiver Stoffe / Gegenstände sein biete ich auch diesen Service.

    Strahlenschutz

    Um Mitarbeitende vor ionisierender Strahlung zu schützen gibt es viele behördliche Vorgaben die beachtet und eingehalten werden müssen. Ich biete Ihnen für den Bereich Forschung und Technik sowie Transport im Bezug zum Strahlenschutz einen rundum Service an.

    • Stellung externen Strahlenschutzbeauftragten
    • Erstellen von Notfallplänen
    • Dosimetrie
    • Bearbeitung von Genehmigungen nach § 12 StrlSchG
    • Bearbeitung von Genehmigungen nach § 25 StrlSchG
    • Begleitung von Freigabeprozessen
    • Unterweisung nach § 63 StrlSchV
    • Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
    • Erstellen der Dokumentation für die Endlagerung
    • Erstellung Strahlenschutzanweisung nach § 45 StrlSchV
    • Begleitung bei der Einrichtung von Strahlenschutzbereichen §§ 52-58 StrlSchV
    • Unterstützung beim Führen des Strahlenschutzpasses
    • Unterstützung bei der Buchführung und Mitteilung zu Strahlenquellen
    • Einführung einer Strahlenschutzorganisation
    • Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften für Notfälle oder Störfälle